1. Geltungsbereich – anwendbares Recht

Die nachfolgenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, die die AX electronic GmbH als Verkäuferin der von ihr gehandelten Ware abschließt. Die Verkaufsbedingungen von AX electronic gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, es sei denn, AX electronic hat sie ausdrücklich schriftlich anerkannt. Keine Lieferung, Leistung oder Angebot der AX electronic erfolgt zu anderen als den eigenen Geschäftsbedingungen. Die Annahme der von der AX electronic verkauften Ware bedeutet immer die Bestätigung der von der Verkäuferin gestellten Bedingungen. Maßgeblich für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Anschluss des UN-Kaufrechts.

2. Angebot, Vertragsschluss

Die Angebote von AX electronic sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von AX schriftlich bestätigt oder ausgeliefert sind. Nicht ausdrücklich terminierte Aufträge des Käufers binden ihn innerhalb eines Monats. Der Käufer muss alle bestellten Waren innerhalb von 12 Monaten ab Bestelldatum zur Lieferung abrufen.

3. Preise

Alle Preisangaben der AX electronic, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung sind freibleibend. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten grundsätzlich ab Werk. Wird die verkaufte Ware nach Vertragsabschluß mit zusätzlichen Steuern oder sonstigen Abgaben belegt, ist AX electronic berechtigt, den Preis entsprechend anzuheben. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Einfuhrabgaben, Porto und Versicherungskosten werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis frei der Zahlstelle Mühlhausen bar oder durch Überweisung binnen 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erfüllungsort ist insoweit der Geschäftssitz von AX electronic. Vereinbartes Skonto darf nur dann in Abzug gebracht werden, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Geschäften erfüllt sind. Gerät der Käufer gegenüber der AX electronic mit irgendwelchen Zahlungen in Verzug oder entstehen Zweifel an der Zahlungsbereitschaft oder – Fähigkeit des Käufers, so darf die vereinbarte Lieferung per Nachnahme ausgeführt werden. Sofern AX electronic Wechsel oder Schecks entgegen nimmt, geschieht dies ausdrücklich nur erfüllungshalber. Bei Erstbestellung oder im Einzelfall ist AX electronic berechtigt, nur gegen Vorkasse, angemessene Anzahlung oder Nachnahme zu liefern.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist AX electronic berechtigt – unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bei Verzug des Käufers – bankübliche Zinsen, mindestens aber Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen, ohne das es dafür einer Mahnung bzw. Fristsetzung bedarf. AX electronic kann einen höheren Verzugsschaden geltend machen, sofern dieser konkret nachgewiesen wird. Der Käufer ist seinerseits berechtigt, nachzuweisen, dass AX electronic infolge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Vor Bezahlung fälliger Beträge ist AX electronic zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet, sofern der Käufer hierfür nicht Sicherheit leistet. Bei vom Käufer verschuldetem Ausbleiben einer fälligen Zahlung werden sämtliche offene Rechnungen des Verkäufers sofort fällig. Dies gilt auch für diejenigen Fälle, in denen nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch von AX electronic durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird oder andere Umstände eintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers nach Vertragsabschluß schließen lassen.

Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder einer Aufrechnung ist nur wegen/mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

5. Lieferzeit – Abnahme

Die Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt, dass AX electronic ihrerseits die für Lieferung der Ware erforderlichen Materialien rechtzeitig, vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand von ihren Zulieferern geliefert bekommt. Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart. Teillieferungen und die Zusammenfassung von Lieferungen sind zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und dies dem Käufer zumutbar ist. Ereignisse außerhalb des Entscheidungs- und Einflussbereiches von AX electronic oder andere Ereignisse, die die rechtzeitige Lieferung erschweren und die auch der Käufer nicht zu vertreten hat (z. B. Kriegs- und Ausnahmezustand, Embargo, Arbeitskampf, Ausbleiben einer genügenden Versorgung mit Fertigprodukten, Roh- und Hilfsstoffen sowie sonstige Betriebsstörungen) berechtigen AX electronic zu einem angemessenen Aufschub der Lieferung, ohne das dem Käufer daraus Ansprüche gegen AX electronic erwachsen. Sollte das Leistungshindernis länger als 3 Monate andauern, sind AX electronic und der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, angelieferte Gegenstände, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware, auch die einer Beschlagnahme der Ware geht bei allen Geschäften spätestens mit der Absendung der Ware an den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die dem Verantwortungsbereich des Käufers entstammen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache von dem Zeitpunkt an auf den Käufer über, in dem AX electronic zur Leistung berechtigt und im Stande ist.

7. Versand, Annahmeverzug, Rücknahme

Verpackungsart, Versandart und Versandweg bestimmt AX electronic, falls nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Ware reist auf Gefahr und Kosten des Käufers, auch wenn AX electronic Zusatzleistungen übernimmt. Bei Annahmeverzug des Käufers ist AX electronic – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, ab der zweiten Woche Lagergeld in Höhe von 1⁄2 von Hundert des Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat zu berechnen. Die Entgegennahme unverlangt zurückgelieferter Ware erfolgt zunächst vorläufig und ist kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren Eigentum von AX electronic. Der Käufer hat die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und zu versichern. Verspätet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen um mehr als 15 Werktage, ist der Käufer auf Verlangen von AX electronic zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet, ohne das AX electronic zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklären muss. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die AX electronic als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit- ) Eigentum der AX electronic durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechungswert) auf AX electronic übergeht. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche, insbesondere Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die AX electronic ab. AX electronic ermächtigt ihn widerruflich, die an die AX electronic abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. AX electronic liefert die Ware unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache, so erfolgt die Verarbeitung für AX electronic als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne das AX electronic hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von AX electronic. Sie gilt als Vorbehaltsware im o. g. Sinn. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer zusammen mit anderen, nicht AX electronic gehörenden Waren verarbeitet, erwirbt AX electronic Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum von AX electronic stehenden Waren gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird AX electronic Miteigentümer entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer infolge der Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum an dem neuen Bestand oder der neuen Sache, so überträgt der Käufer AX electronic bereits jetzt das Miteigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren und verwahrt sie unentgeltlich für AX electronic. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen zusammen mit sämtlichen Nebenrechten, insbesondere Sicherheiten, die er für die Forderung erwirbt, an AX electronic ab. AX electronic nimmt diese Abtretung ausdrücklich an.

AX electronic ermächtigt den Käufer, die an AX electronic abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung erlischt im Falle des Widerrufs durch AX electronic, spätestens aber bei Eintritt des Zahlungsverzuges oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Auf Verlangen von AX electronic ist der Käufer verpflichtet, die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und AX electronic die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer hat den Schuldnern darüber hinaus auf Verlangen von AX electronic die Abtretung unverzüglich anzuzeigen; unabhängig davon ist AX electronic berechtigt, diesen die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen insgesamt um mehr als 20 %, wird AX electronic auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach ihren billigem Ermessen unterliegenden Wahl freigeben bzw. an den Käufer zurückgeben.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Rücknahme der Vorbehaltsware im vorbezeichnetem Sinne gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und Bestimmungen. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser die gelieferte Ware unverzüglich untersucht. Mängel sind AX electronic unter genauer Bezeichnung der Art des Mangels innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Soweit ein der Gewährleistung unterliegender Mangel der Kaufsache oder eines Teils der Kaufsache vorliegt, ist AX berechtigt, nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob sie den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Ware liefert (Nacherfüllung). Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, wenn AX electronic nach einer berechtigten fristgemäßen Mängelrüge des Käufers eine ihr gestellte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung bezüglich eines von ihr zu vertretenen Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch ihr Verschulden fruchtlos verstreichen lässt, die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch AX electronic fehlschlägt, unmöglich ist, von AX electronic verweigert wird oder dem Käufer auf Grund des Vorliegens besonderer Umstände ausnahmsweise nicht zumutbar ist. Ist der Mangel nur unerheblich, steht dem Besteller nur das Minderungsrecht zu. Dies gilt gleichermaßen auch für die Fälle, in denen der Käufer die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet hat.

Für den Fall der Nacherfüllung übernimmt AX electronic die notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in angemessenem Umfang, jedoch höchstens bis zum Wert des betreffenden Gegenstandes. Weitergehende Rechte insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Befindet sich AX electronic mit ihrer Leistung in Verzug, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn er der in Verzug befindlichen AX electronic ohne Erfolg einer angemessenen Nachfrist gesetzt hat.

10. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haftet AX electronic – auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen – nur in den Fällen des Vorsatzes und der groben Verlässigkeit. Die Haftung ist insoweit allerdings beschränkt auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere Ansprüche solcher Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für solche Fälle, in denen AX electronic – unabhängig vom Grad des Verschuldens – eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zur Last fällt, soweit dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Der Haftungsausschluss findet weiter keine Anwendung bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind oder wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den AX electronic eine Garantie übernommen hat. Der Haftungsausschluss gilt ebenso nicht bei Schäden für Leben, Körper und Gesundheit.

11. Weiterverkauf/Exportkontrolle

Sämtliche durch AX electronic GmbH gelieferte Waren sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferungsland bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich zu beachten, dass die Wiederausfuhr dieser Waren den Außenwirtschaftsgesetzen der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Lieferungslandes und ggf. des Ursprungslandes des Produktes unterliegt und danach für ihn genehmigungspflichtig sein kann. Es obliegt dem Kunden, sich über das im Einzelfall maßgebliche Außenwirtschaftsrecht zu informieren und ggf. entsprechende Genehmigungen selbst zu beantragen und zu erwirken.

12. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, sofern der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderverhältnis ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, bei dem AX electronic ihren Geschäftssitz hat. AX electronic ist jedoch berechtigt, den Käufer an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

13. Datenschutz

Die Daten des Käufers, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergeben, werden von uns im Sinne des Datenschutzgesetzes erfasst und im Hause weiterverarbeitet.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen können nur schriftlich erfolgen; dies gilt insbesondere auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Die rechtliche Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll diejenige zulässige Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Gedanken der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Mühlhausen Stand: 01.03.2003